{"id":8,"date":"2012-08-14T14:11:36","date_gmt":"2012-08-14T14:11:36","guid":{"rendered":"http:\/\/slide=\u00a7%201%20Name,%20Sitz,%20Zweck%20%20%20Der%20Name%20des%20Vereins%20lautet%20\u201eSprung%20ins%20Leben%20\u2013%20salto%20hacia%20la%20vida\u201c.%20Er%20soll%20in%20das%20Vereinsregister%20eingetragen%20werden.%20Nach%20der"},"modified":"2021-04-04T18:22:02","modified_gmt":"2021-04-04T16:22:02","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.sprunginsleben.de\/?page_id=8&lang=de","title":{"rendered":"Die Satzung"},"content":{"rendered":"<h2>\u00a7 1 Name, Sitz, Zweck<\/h2>\n<ol>\n<li>Der Name des Vereins lautet \u201eSprung ins Leben \u2013 salto hacia la vida\u201c. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Nach der Eintragung f\u00fchrt er den Namenszusatz \u201ee.V.\u201c<\/li>\n<li>Er hat seinen Sitz in Karlsbad-Spielberg<\/li>\n<li>Der Zweck des Vereins ist die Unterst\u00fctzung von gesundheitlich beeintr\u00e4chtigten Kindern in Ecuador, die mit unseren Vertrauenspersonen in Kontakt sind. Dies umfasst konkret die Finanzierung von deren Prothesen, Orthesen und Operationen, sowie von rehabilitativen Ma\u00dfnahmen. Die Kinder sollen dadurch wieder in die Gesellschaft integriert werden und ihre Chance wahren, im Alltagsleben zu partizipieren. Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich gemeinn\u00fctzige Zwecke.<\/li>\n<li>Der Zweck wird insbesondere verwirklicht durch Spendenaktionen, Teilpatenschaften, Aufkl\u00e4rung und kulturellen Austausch.<\/li>\n<\/ol>\n<h2>\u00a7 2 Gemeinn\u00fctzigkeit<\/h2>\n<p>Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnitts \u201eSteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke\u201c der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsgem\u00e4\u00dfe Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.<br \/>\nEs darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<\/p>\n<h2>\u00a7 3 Gesch\u00e4ftsjahr<\/h2>\n<p>Das Gesch\u00e4ftsjahr ist das laufende Kalenderjahr.<\/p>\n<h2>\u00a7 4 Erwerb der Mitgliedschaft, Mitgliedsbeitr\u00e4ge<\/h2>\n<ol>\n<li>Die Mitgliedschaft im Verein kann auf schriftlichen Antrag jede voll gesch\u00e4ftsf\u00e4hige, nat\u00fcrliche Person oder jede juristische Person erwerben, die gewillt ist, den Vereinszweck zu f\u00f6rdern. \u00dcber die Aufnahme der Mitglieder entscheidet der Vorstand.<\/li>\n<li>Eine Ablehnung des Aufnahmeantrags ist nicht anfechtbar und muss nicht begr\u00fcndet werden.<\/li>\n<li>Jedes Mitglied verpflichtet sich in jedem Kalenderjahr zu einer Beitragszahlung. Die H\u00f6he und F\u00e4lligkeit des Jahresbeitrags bestimmt die Mitgliederversammlung. N\u00e4heres regelt die Beitragsordnung. Der Vorstand kann ganz oder teilweise in geeigneten F\u00e4llen Geb\u00fchren und Beitrage erlassen oder stunden.<\/li>\n<\/ol>\n<h2>\u00a7 5 Beendigung der Mitgliedschaft<\/h2>\n<ol>\n<li>Die Mitgliedschaft endet durch freiwilligen Austritt, Ausschluss oder Tod.<\/li>\n<li>Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erkl\u00e4rung gegen\u00fcber dem Vorstand.<\/li>\n<li>Ein Mitglied kann jederzeit mit sofortiger Wirkung vom Vorstand aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn es in grober Weise gegen die Interessen des Vereins verst\u00f6\u00dft, oder ein sonstiger wichtiger Grund vorliegt. Dieser Ausschluss ist endg\u00fcltig.<\/li>\n<\/ol>\n<h2>\u00a7 6 Die Organe des Vereins<\/h2>\n<p>Die Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.<\/p>\n<h2>\u00a7 7 Der Vorstand<\/h2>\n<ol>\n<li>Der Vorstand nach \u00a7 26 des B\u00fcrgerlichen Gesetzbuches besteht aus dem ersten und stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Schriftf\u00fchrer.<\/li>\n<li>Die Vorstandsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von 2 Jahren gew\u00e4hlt. Sie bleiben bis zur Wahl des n\u00e4chsten Vorstandes im Amt.<\/li>\n<li>Der Verein wird nach au\u00dfen vertreten durch den ersten Vorsitzenden jeweils zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.<\/li>\n<li>Rechtsgesch\u00e4fte ab einem Gesch\u00e4ftswert von 5000 \u20ac sind f\u00fcr den Verein nur verbindlich, wenn sie mit Zustimmung der Mitgliederversammlung abgeschlossen wurden.<\/li>\n<li>der Vorstand ist verantwortlich f\u00fcr:\n<ol>\n<li>die F\u00fchrung der laufenden Gesch\u00e4fte<\/li>\n<li>die Ausf\u00fchrung der Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung<\/li>\n<li>die Verwaltung des Vereinsverm\u00f6gens<\/li>\n<li>die Aufstellung eines Haushaltsplans f\u00fcr jedes Gesch\u00e4ftsjahr<\/li>\n<li>die Buchf\u00fchrung<\/li>\n<li>die Erstellung des Jahresberichts<\/li>\n<li>die Vorbereitung<\/li>\n<li>die Einberufung der Mitgliederversammlung und<\/li>\n<li>den Ausschluss von Mitgliedern.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<\/ol>\n<h2>\u00a7 8 Kassenpr\u00fcfung<\/h2>\n<p>Die Mitgliederversammlung w\u00e4hlt zwei Kassenpr\u00fcfer, die nicht Vorstandsmitglieder sind, f\u00fcr die Dauer von zwei Jahren. Diese \u00fcberpr\u00fcfen am Ende eines jeden Gesch\u00e4ftsjahres die rechnerische Richtigkeit der Buch- und Kassenf\u00fchrung. Die Kassenpr\u00fcfer erstatten Bericht in der n\u00e4chstfolgenden ordentlichen Mitgliederversammlung.<\/p>\n<h2>\u00a7 9 Die Mitgliederversammlung, Zust\u00e4ndigkeit, Einberufung<\/h2>\n<ol>\n<li>Die Mitgliederversammlung ist zust\u00e4ndig f\u00fcr:\n<ol>\n<li>die Wahl und Abberufung der Vorstandsmitglieder<\/li>\n<li>die Wahl der Kassenpr\u00fcfer<\/li>\n<li>die Genehmigung des vom Vorstand aufgestellten Haushaltsplans f\u00fcr das n\u00e4chste Gesch\u00e4ftsjahr<\/li>\n<li>die Entgegennahme des Jahresberichts und die Entlastung des Vorstands<\/li>\n<li>die Festsetzung der H\u00f6he und der F\u00e4lligkeit des Jahresbeitrages<\/li>\n<li>die Beschlussfassung \u00fcber Satzungs\u00e4nderungen und die Aufl\u00f6sung des Vereins,<\/li>\n<li>Die Entscheidung \u00fcber Rechtsgesch\u00e4fte ab einem Gesch\u00e4ftswert von 5000\u20ac.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<li>Zur Teilnahme an der Mitgliederversammlung sind s\u00e4mtliche Mitglieder berechtigt. Die ordentliche Mitgliederversammlung wird mindestens einmal im Jahr abgehalten. Die Einberufung erfolgt durch den Vorstand; schriftlich oder per e-mail unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen. Der Einladung sind eine Tagesordnung sowie die Gegenst\u00e4nde der anstehenden Beschlussfassungen beizuf\u00fcgen.<\/li>\n<li>Die Beschlussfassung der Mitgliederversammlung erfolgt durch Handzeichen mit einfacher Mehrheit. Auf Antrag wird geheim abgestimmt. Satzungs\u00e4nderungen bed\u00fcrfen einer Mehrheit von \u00be der abgegebenen Stimmen. Die Aufl\u00f6sung des Vereins kann nur mit einer Mehrheit von 4\/5 beschlossen werden.<\/li>\n<li>Ein vom Vorstand zu bestellender Protokollf\u00fchrer fertigt \u00fcber die Mitgliederversammlung eine Niederschrift an, die von ihm und dem ersten Vorsitzenden zu unterschreiben ist.<\/li>\n<\/ol>\n<h2>\u00a7 10 Rechte und Pflichten der Mitgliederversammlung<\/h2>\n<ol>\n<li>Stimmberechtigt sind alle anwesenden Mitglieder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Jedes Mitglied hat eine Stimme.<\/li>\n<li>Die Mitglieder haben die von der Mitgliederversammlung festgesetzten Beitr\u00e4ge und sonstigen Leistungen zu entrichten.<\/li>\n<\/ol>\n<h2>\u00a7 11 Au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung<\/h2>\n<p>Eine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung kann einberufen werden, wenn dies im Dienste der Vereinsinteressen erforderlich erscheint, oder wenn die Einberufung von mindestens 1\/10 der Mitglieder schriftlich unter Angabe von Gr\u00fcnden bei einem Vorstandsmitglied verlangt wird. In dringlichen F\u00e4llen kann in der au\u00dferordentlichen Mitgliederversammlung auch \u00fcber Satzungs\u00e4nderungen entschieden werden.<\/p>\n<h2>\u00a7 12 Aufl\u00f6sung des Vereins, Liquidatoren<\/h2>\n<ol>\n<li>Bei Aufl\u00f6sung des Vereins oder bei Wegfall steuerbeg\u00fcnstigter Zwecke oder sonstiger rechtlicher Beendigung f\u00e4llt das Vereinsverm\u00f6gen an \u00c4rzte ohne Grenzen e.V., Am K\u00f6lnischen Park 1, 10179 Berlin oder deren Rechtsnachfolger.<br \/>\nDas Vereinsverm\u00f6gen ist ausschlie\u00dflich zu dem in \u00a71 dieser Satzung definierten Zweck zu verwenden.<\/li>\n<li>Als Liquidatoren werden der erste Vorsitzende und der Schatzmeister bestellt, dies wird von der Gr\u00fcnderversammlung einstimmig beschlossen.<\/li>\n<\/ol>\n<p><em>Karlsbad-Spielberg, den 12.07.2009<\/em><\/p>\n<p>Die letzte Satzungs\u00e4nderung wurde am 12.05.2013 durch die Generalversammlung vorgenommen und im Oktober 2013 vom Amtsgericht Ettlingen anerkannt.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>\u00a7 1 Name, Sitz, Zweck Der Name des Vereins lautet \u201eSprung ins Leben \u2013 salto hacia la vida\u201c. 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